Aktuelles // Rückblick

Pro «swissinfo»

Am 19. Februar wurde der Auslandschweizerrat Rein-hard Süess, Präsident des Schweizer Clubs Kassel, für vier Jahre zum Publikumsrat von «swissinfo» gewählt. Das zwölfköpfige Gremium hat die Aufgabe, die Qualität und den Erfolg der Internetplattform zu beurteilen.

In der Sitzung vom 25. Februar war Reinhard Süess erstmals mit von der Partie. Laut Statut von «swissinfo» soll der Publikumsrat einen engen Kontakt zwischen den Programmverantwortlichen und dem Publikum sicherstellen. Deshalb fordert Süess alle Interessierten auf, ihm ihre Meinung über die Internet-Plattform zu melden. Er übernimmt es, Ihre Anregungen weiter zu leiten.
Der Publikumsrat berät die Verantwortlichen von «swissinfo» in allen Fragen des Programms und unterstützt sie durch Vorschläge und Anregungen. Ausserdem beurteilt der Publikumsrat regelmässig den Erfolg des Auslandauftrages.
Allen, die den Nachfolger des ehemaligen Schweizer Radio International noch nicht kennen, rät Süess, sich einmal unter www.swissinfo.ch von der Qualität der Informationen überzeugen zu lassen. «Ich habe es so eingerichtet, dass «swissinfo» auf der Startseite meines Internet-Browsers erscheint. Dadurch bin ich immer bestens über das aktuelle Geschehen in der Schweiz informiert», empfiehlt Süess.

MONIKA UWER-ZÜRCHER Bild: muz
Bildunterschrift: Reinhard Süess, Präsident des Schweizer Clubs Kassel, wurde Publikumsrat von «swissinfo».

Berlin: Tim Guldimann wird Botschafter

Tim Guldimann wird neuer Schweizer Botschafter in Deutschland. Er wurde vom Bundesrat zum Nachfolger von Botschafter Christian Blickenstorfer ernannt, der Ende April in den Ruhestand tritt. Der 60-jährige Guldimann tritt sein Amt im Haus im Spreebogen am 1. Mai an.

Der gebürtige Zürcher ist ein Diplomat mit einer beeindruckenden Vita, der im Laufe der Jahre viel Krisenerfahrungen gesammelt hat. 1982 trat er in den diplomatischen Dienst ein und war in Bern, Genf und Kairo tätig. 1996 bis 1997 weilte er als Botschafter in Tschetschenien, wo er für die Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) vermittelte. 1997 wurde er Chef der OSZE-Mission in Kroatien und 1999 übernahm er den Botschafterposten in Teheran, wo er zugleich die Interessen der USA vertrat. 2007 bis 2008 leitete er eine 900-köpfige OSZE-Delegation im Kosovo und amtete dort als Sonderbeauftragter des UN-Generalsekretärs.

Deutschland ist kein Neuland für ihn: Der Politikwissenschaftler lehrte von 2005 bis 2007 an der Goethe-Universität Frankfurt a.M.
Guldimann ist verheiratet und hat zwei Kinder.

MONIKA UWER-ZÜRCHER

Stuttgart: Neuer Generalkonsul

Liebe Landsleute und Freunde der Schweiz
Mitte Januar 2010 wurde mir die Leitung des Schweizerischen Generalkonsulats Stuttgart übertragen. Meine Frau und ich haben uns über diese erneute Versetzung nach Deutschland sehr gefreut, denn der Aufenthalt in Dresden von 2001 bis 2006 ist uns in bester Erinnerung geblieben. (vgl. auch Lebenslauf unter www. eda.admin.ch/stuttgart)
Im Bundesland Baden-Württemberg ist eine sehr bedeutende Schweizergemeinde niedergelassen. Die Betreuung unserer Koloniemitglieder – es sind ca. 25'000 Mitbürgerinnen und Mitbürger – gehört denn auch zu den Hauptaufgaben dieser Vertretung.
In der Zwischenzeit konnte ich bereits feststellen, dass sich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Generalkonsulats mit sehr viel persönlichem Engagement und Professionalität den konsularischen Aufgaben widmen, und den Dienstleistungen zu Gunsten unserer Landsleute grosses Gewicht und Priorität beimessen.
Ich werde mich gerne dafür einsetzen, dass dies auch weiterhin der Fall sein wird. Den Begegnungen mit unsern Landsleuten und Freunden der Schweiz sehe ich mit viel Interesse und Freude entgegen.
Allen Leserinnen und Lesern der Schweizer Revue wünsche ich privat und gegebenenfalls auch beruflich weiterhin alles Gute. Mit freundlichen Grüssen

HANS DÜRIG
GENERALKONSUL DER SCHWEIZ IN STUTTGART

Stellenausschreibung: Das Schweizerische Generalkonsulat in Stuttgart sucht

Eine/n teamfähige/n, selbstständige/n Sachbearbeiter/in
für eine befristete Vollzeitstelle infolge Mutterschaft/Elternzeit vom 1. September 2010 bis zum 31. Oktober 2011

Was Sie mitbringen sollten: Kaufmännische- oder Verwaltungsausbildung mit Berufserfahrung, gute Kenntnisse über die Schweiz, gute Deutschkenntnisse (Französisch von Vorteil), fundierte EDV-Kenntnisse (Word, Outlook) und Bereitschaft zum Erlernen von internen Applikationen, Freude am telefonischen Kundenkontakt, Belastbarkeit und Verschwiegenheit, einwandfreie Umgangsformen

Ihre Aufgaben: Das Tätigkeitsgebiet umfasst konsularische Dienstleistungen und administrative Aufgaben.
Was wir Ihnen bieten können: Eine verantwortungsvolle, vielseitige und attraktive Stelle, ein motiviertes Team, das sich um Ihre Einarbeitung kümmern wird, ein angemessenes Gehalt, einen Arbeitsplatz im Zentrum der Stadt Stuttgart

Interessiert?
Dann senden Sie uns Ihre aussagekräftige Bewerbung inkl. Lebenslauf bis am 15.5.2010. Für weitere Auskünfte stehen Ihnen
Herr Jürg Metz oder Frau Gabriela Hess auch gerne telefonisch zur Verfügung.
Schweizerisches Generalkonsulat, Personaldienst, Hirschstrasse 22, 70173 Stuttgart,
Tel: 0711/22 29 43-21 oder -14
- www.konsulat-schweiz.de

Wir haben einen Platz

Wie kann der herrlich gelegene Auslandschweizerplatz in Brunnen besser genutzt werden? Diese Frage stellte sich der zwölfköpfige Rat der «Stiftung Auslandschweizerplatz», der unter der Leitung von Alt-Ständerat Toni Dettling (SZ) und dem Direktor des Auslandschweizer-Sekretariats Rudolf Wyder am 5. Februar im Waldstätterhof in Brunnen tagte. Erstmals war der Auslandschweizerrat Alex Hauenstein, Präsident des Schweizer Clubs Aachen, mit von der Partie.

Im Hinblick auf das 700-Jahr-Jubiläum der Eidgenossenschaft 1991 wurde die «Stiftung Auslandschweizerplatz Brunnen» ins Leben gerufen. Sie ist Besitzerin des an prominenter Stelle an der Seeuferpromenade und neben dem Bootshafen gelegenen Auslandschweizerplatzes in der Bucht von Brunnen. Er gehört zum «Weg der Schweiz» und soll die Verbundenheit der fünften Schweiz mit der Heimat symbolisieren.
In reger Diskussion wurde erörtert, wie dieser Platz den Auslandschweizern besser bekannt gemacht werden könnte. Auch soll er häufiger genutzt werden. Den Platz säumen Informationstafeln, die die Spaziergänger über die fünfte Schweiz gestern und heute informieren. Ihre Aktualisierung belastet das Budget der Stiftung beträchtlich. Es müssen Wege gefunden werden, diesen Platz aufzuwerten. Diese Aufgabe kann nicht der Gemeinde Brunnen angelastet werden. Die Auslandschweizer-Organisation (ASO) und somit die Auslandschweizer selbst, für die der Platz ja auch gedacht ist, sind gefragt. Es wurden bereits Kontakte zu Jürg Schneider, Professor an der Fachhochschule Nordwestschweiz geknüpft. Er bemüht sich um eine Master-Arbeit seiner Studenten, in der Nutzungskonzepte entwickelt werden sollen.
Parallel dazu sollen in einer Arbeitsgruppe die von Theres Prutsch (Graz), Peter Müller (Kapstadt) und Alex Hauenstein (Aachen) erarbeiteten Vorschläge zusammengefasst und eigene Lösungen erarbeitet werden.
Der neue Leiter des Auslandschweizerdienstes im EDA Jean-François Lichtenstern wird sich darum bemühen, dass der Bund seine magere Subvention von 500 Franken überdenkt. Ohne grössere Anstrengungen und ohne stärkere finanzielle Erträge – sei dies durch Subventionen oder Spenden, welche natürlich immer herzlich willkommen sind – ist künftig ein ausgeglichener Haushalt und eine Wertsteigerung des Platzes nicht möglich.
Alex Hauenstein

Zum Bild: Eine herrliche Sicht auf das Urner und das Buochser Becken des Vierwaldstättersees hat man vom Auslandschweizerplatz in Brunnen. Er symbolisiert die Verbundenheit der fünften Schweiz mit der Heimat.

Ankauf der Daten-CD: Es ist fünf vor zwölf für eine Selbstanzeige

München, 5. Februar 2010

Die Entscheidung über den Ankauf der Daten-CD mit Schweizer Bankdaten ist gefallen. Spätestens jetzt sollten die Betroffenen, also Steuerbürger, die Schwarzgeld in die Schweiz gebracht haben oder dort geerbt haben, vor der Frage stehen, ob und wie sie noch handeln können. Dr. Anton Steiner, Vorstandsmitglied des Deutschen Forums für Erbrecht e.V. und Fachanwalt für Erbrecht in München, beantwortet die wichtigsten Fragen zu diesem komplizierten Thema.

Deutsches Forum für Erbrecht: Pressemitteilung

1. Warum Selbstanzeige?
Das bewusste Verschweigen der Zinserträge aus dem Geld in der Schweiz war Steuerhinterziehung. Auch ein Erbe, der die „Familientradition“ fortführte, machte sich selbst strafbar. Durch rechtzeitige Selbstanzeige wird man von all dem rein gewaschen, also komplett straffrei.

2. Wie lange ist eine Selbstanzeige noch möglich?
Straffreiheit tritt nicht mehr ein, wenn vor Eingang der Selbstanzeige beim Finanzamt einer der folgenden drei Fälle eingetreten ist:

  • ein Finanzbeamter, also beispielsweise ein Steuerfahnder, ist bereits im Haus erschienen;
  • dem Steuerhinterzieher wurde die Einleitung eines Straf- oder Bußgeldverfahrens bekannt gegeben;
  • Die Tat ist von den Finanzbeamten bereits aufgedeckt worden und der Steuerbürger wusste dies oder musste damit rechnen.

In aller Regel folgt hieraus, dass Selbstanzeige auch nach dem Ankauf der Daten-CD noch möglich ist, da die Behörden natürlich erhebliche Zeit brauchen, um die Daten auszuwerten.

3. Muss die Selbstanzeige als Selbstanzeige bezeichnet werden?
Nein, eine schuldneutrale Bezeichnung, beispielsweise als „Berichtigung“ reicht. Man muss sich also nicht als Steuersünder “outen“.

4. Welchen Inhalt muss die Strafanzeige haben?
Straffreiheit tritt nur ein, soweit der Steuerbürger reinen Tisch macht. Die Selbstanzeige muss daher alle Zinserträge angeben, auf die Steuern hinterzogen wurden. Es gilt das Gebot der Vollständigkeit.

5. Was mache ich bei fehlenden Daten?
Meist haben die Steuersünder die erforderlichen Daten, wie beispielsweise Erträgnisaufstellungen der zurückliegenden Jahre, nicht griffbereit. Diese müssen erst bei der Schweizer Bank angefordert werden. Dies kann Wochen oder sogar Monate dauern. Hier hilft die „schützende Selbstanzeige“. Man schätzt in der Selbstanzeige die hinterzogenen Beträge bewusst zu hoch, um den Vorwurf einer unvollständigen Angabe zu vermeiden. Dies kann dann später noch berichtigt werden, wenn die fehlenden Daten vorliegen. Straffreiheit tritt dennoch ein.

6. Welchen Zeitraum muss ich angeben?
Genau kann dies nur mit fachmännischer Hilfe beurteilt werden. Im Grundsatz gilt: Die Berichtigung ist sinnvoll für die Zeiträume, in denen Strafverfolgungsverjährung noch nicht eingetreten ist. Bei Steuerhinterziehung sind dies fünf Jahre, beginnend ab Bekanntgabe des Steuerbescheids, der wegen unvollständiger Angaben unrichtig war.

Beispiel: Ein deutscher Steuerpflichtiger hat Zinserträge des Jahres 2003 in seiner Einkommensteuererklärung für das Jahr 2003 nicht angegeben. Der Einkommensteuerbescheid, der diese Erträge nicht berücksichtigt, wird ihm am 20. Juni 2005 zugestellt. Genau fünf Jahre später, am 20.Juni 2010, ist die Straftat verjährt und kann nicht mehr verfolgt werden.

Bei besonders schwerer Steuerhinterziehung, vor allem wenn sehr viel an Steuern hinterzogen wurde (genaue Grenzen gibt es für diesen schwammigen Straftatbestand nicht), beträgt die Verjährungsfrist allerdings zehn Jahre.

7. Wieviel kann das Finanzamt nachfordern?
Man muss unterscheiden zwischen Strafverfolgungsverjährung (fünf bzw. zehn Jahre) und Festsetzungsverjährung, also der Frist, für die das Finanzamt Steuern nachfordern kann. Die Festsetzungsverjährung beträgt bei Steuerhinterziehung zehn Jahre. Sie beginnt im Folgejahr nach Abgabe der Steuererklärung, spätestens jedoch ab dem vierten Folgejahr nach Entstehung der Steuer.

Beispiel: Ein Rentner hatte Kapitaleinkünfte in der Schweiz, in Deutschland hatte er jedoch keine Einkommensteuererklärungen abgegeben. Somit beginnt die Festsetzungsfrist ab dem vierten Folgejahr nach Entstehung der Einkommensteuer und endet zehn Jahre später. Die Einkommensteuer entsteht am 31.12. eines jeden Jahres. Die Festsetzungsfrist endet daher dreizehn Jahre später.

Konkret bedeutet dies, dass der Rentner des Beispielfalles, wenn er jetzt eine Selbstanzeige angibt, damit rechnen muss, dass er die Steuern auf die Erträge bis zum Jahr 1997 nachzahlen muss (einschließlich Hinterziehungszinsen).

Dr. Anton Steiner
Fachanwalt für Erbrecht Deutsches Forum für Erbrecht e.V.

ASO-Deutschland: Eine Bereicherung für die Schweiz

Für den Schweizer in der Schweiz sind die Auslandschweizer – falls er diese überhaupt wahrnimmt – Menschen, die immer etwas verlangen, den Staat zu viel kosten und die ausserdem noch mitreden und an der Urne mitentscheiden wollen. Dabei zahlen die noch nicht mal Steuern.

Die acht Auslandschweizer-Räte (ASR) Deutschlands, die sich am letzten Januar-Wochenende in Kassel zu einer intensiven Arbeitstagung versammelten, waren sich einig, dass sich dieses Image ändern muss. „Eigentlich ist kaum eine Schweizer Familien im Inland „verschont“. Fast jede hat ein Familienmitglied im Ausland. Aber den meisten geht es wie mir: Ich werde von meiner Familie nicht als Auslandschweizerin wahr genommen“, meint Elisabeth Michel, Vorsitzende der Auslandschweizer-Organisation (ASO-) Deutschland.
Auch im Rückblick auf den Auslandschweizer-Kongress in Luzern wurde die fehlende Breitenwirkung und mangelnde Öffentlichkeitsarbeit in der Schweiz moniert. Obwohl dort diskutiert wurde, inwieweit Auslandschweizer eine Bereicherung für die Schweiz seien und ob diese Vorteile in Sachen Image, Renommee und globalem Networking bringen. „Doch das wurde innerhalb der Schweiz nicht transportiert. Dass wir eine Art Vorreiterrolle für künftige Generationen übernehmen, die eines Tages im Ausland tätig werden möchten, sowie wertvolle wirtschaftliche und kulturelle Bande zwischen In- und Ausland knüpfen und damit der Schweiz nützen, das kommt im Inland nicht an“, fügt Elisabeth Michel hinzu. „Wenn wir uns für Rechte der Auslandschweizer einsetzen, tun wir es im Interesse der Mobilität der Inlandschweizer, denn die meisten von uns Ausgewanderten haben sich im Ausland längst eingelebt.“
Ein Schwerpunkt der acht Auslandschweizer-Räte war die Vorbereitung der Jahreskonferenz der ASO-Deutschland, die anlässlich des hundertsten Geburtstages des Schweizer Vereins Braunschweig in der zweitgrössten Stadt Niedersachsens stattfinden wird. Der jubilierende Verein hat bereits ein attraktives Rahmenprogramm zusammengestellt. Peter S. Kaul wird wieder eine Diskussionsrunde mit Politikern verschiedener Couleurs organisieren und moderieren. Über mögliche Themen wollte er sich noch nicht äussern, da im Moment zwischen Deutschland und der Schweiz so vieles geschehe, was zum Teil die bilateralen Beziehungen belaste. „Ich will möglichst aktuelle Themen aufgreifen, damit sich eine lebhafte und spannende Diskussion entwickelt.“

Die Gestaltung der Webseite – www.aso-deutschland.de – wurde überdacht. Die Startseite sollte neu einen aktuellen Blickfang enthalten. Alex Hauenstein wird abklären, ob eine zeitgesteuerte Veröffentlichung der Beiträge möglich sei, sodass Veraltetes automatisch entfernt werde. Es wurde überlegt, ein breiteres Themenangebot anzubieten und u.a. auch auf sportliche Aktivitäten hinzuweisen. Zum Teil hapert es an fehlenden Mitteln. Albert Küng will auf Sponsorensuche gehen.

Die ASR Deutschlands werden von den Delegierten der Schweizer Vereine anlässlich der Jahreskonferenz für jeweils vier Jahre gewählt. Sie treffen sich in der Regel viermal jährlich: im Frühjahr mit der weltweiten ASO, dem Parlament der fünften Schweiz, in Bern, sowie am Auffahrtswochenende anlässlich der Jahreskonferenz der ASO-Deutschland, im August beim Auslandschweizer-Kongress in der Schweiz und im Januar in Kassel.
Die Dokumenta-Stadt wurde gewählt, weil sie relativ zentral liegt und die geringsten Kosten für die Anfahrt der ASR verursacht. Aus Osnabrück kommt die Vorsitzende Elisabeth Michel, aus Nürnberg Vizepräsidentin Verena Fenske und Protokollführerin Kathrin Gut-Sembill, aus Dresden Vizepräsident Peter S. Kaul, aus München Albert Küng, aus Hamburg Vreni Stebner, aus Aachen Alex Hauenstein, aus Stuttgart Stephan Schläfli sowie aus Münster Kassier Karl-Heinz Binggeli. Reinhard Süess aus Kassel kümmert sich dabei um die Gäste und sorgt für ein kleines Rahmenprogramm. Ein Spaziergang durch den herrlich verschneiten Bergpark Wilhelmshöhe und ein Besuch der bemerkenswerten Gemäldegalerie Alte Meister im Schloss Wilhelmshöhe rundeten die Zusammenkunft am Sonntag ab.

ASO Rat Elisabeth Albert und Peter Kathrin Wintermärchen Schloss

Monika Uwer-Zürcher

ASO-Deutschland: Aufenthaltserlaubnis

Die Auslandschweizer-Organisation (ASO-)Deutschland hat festgestellt, dass Schweizer, die bei den deutschen Behörden um eine Aufenthaltserlaubnis ersuchen, sehr unterschiedlich behandelt werden. Grundsätzlich gilt, dass Schweizer Bürger heute den EU-Bürgern gleichgestellt sind. Sie benötigen zum einen keine Arbeitsgenehmigung und haben zum anderen nach einem ununterbrochenen Aufenthalt von fünf Jahren in der BRD den Anspruch auf eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis. Wenn Sie Schwierigkeiten hatten, diese zu erhalten, melden Sie sich bitte bei

Elisabeth Michel, Präsidentin der ASO-Deutschland, Max-Reger-Strasse 31, 49076 Osnabrück
Tel. 0541/4 83 36
Fax 0541/43 18 71
E-Mail:

Die deutsche Fahrerlaubnis schnell einholen

Eine gute Nachricht für alle Schweizer in Deutschland, welche die dreijährige Frist verpasst haben, um ihren Schweizer Fahrausweis prüfungsfrei in eine deutsche Fahrerlaubnis umwandeln zu lassen: Jetzt ist das wieder möglich.

Aus der «Schweizer Revue» 1/2010

Seit dem 30. Oktober 2008 ist eine neue Regelung in Kraft, von der wir dank eines Lesers der «Schweizer Revue» Kenntnis bekommen haben. Bisher beschränkte der deutsche Gesetzgeber die Möglichkeit des prüfungsfreien Umschreibens der Schweizer Fahrerlaubnis auf eine Frist von drei Jahren nach dem Zuzug. Danach musste bislang eine neue Fahrprüfung abgelegt werden.

Nun wurde dieser Passus aus der Fahrerlaubnisverordnung unter Paragraph 31 (1) ersatzlos gestrichen. Zur Zeit kann man den Führerschein wieder unbefristet in einen deutschen Führerschein umschreiben lassen. Wir betonen «zur Zeit», denn wie wir erlebt haben, können sich Gesetze ändern. Es empfiehlt sich, den Führerschein möglichst schnell zu beantragen.
Nach wie vor gilt, dass Inhaber einer Schweizer Fahrerlaubnis ihren Führerschein innerhalb von sechs Monaten nach Wohnsitznahme in Deutschland umschreiben müssen.

Es muss in aller Deutlichkeit gesagt werden. Eine Schweizer Fahrerlaubnis verliert ihre Gültigkeit sechs Monate nach der Einreise. Wer dennoch länger auf deutschen Strassen herumfährt, begeht nicht bloss eine Ordnungswidrigkeit wie etwa eine Parksünde. Er oder sie erfüllt den Straftatbestand des Fahrens ohne Fahrerlaubnis. Er findet sich – sofern er entdeckt wird – vor dem Richter wieder, kann mit einem saftigen Bussgeld, im Wiederholungsfall mit Freiheitsentzug rechnen und ist in jedem Fall vorbestraft.

Personen, die glaubhaft versichern können, dass sie ihre Wohnsitzdauer in Deutschland auf maximal ein Jahr festgelegt haben, was bei Studenten und Praktikanten vorkommt, können eine Verlängerung auf zwölf Monate erwirken. Sie müssen sich aber frühzeitig bei den zuständigen Behörden entsprechend absichern und nicht erst sechs Monate nach dem Umzug.
Es ist sinnvoll, sich rechtzeitig bei der Führerscheinstelle zu erkundigen, welche Unterlagen beizubringen sind. Bei gewissen Führerscheinkategorien müssen unter Umständen auch ein Sehtest und eine ärztliche Bescheinigung beschafft werden. Unser Leser aus Bonn bezahlte übrigens 35 Euro für die neue «Plastikkarte».

Monika Uwer-Zürcher/Elisabeth Michel, Präsidentin ASO-Deutschland

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger

mit Wohnsitz in Niedersachsen, Schleswig-Holstein und in den Hansestädten Bremen und Hamburg

Im Zuge der Schliessung des Generalkonsulats wurde der Konsularkreis Hamburg der Schweizerischen Botschaft in Berlin zugeteilt.
Mit meinem Team heisse ich unsere neuen Koloniemitglieder herzlich willkommen!

Seit Anfang Oktober 2009 werden sämtliche konsularische Dienstleistungen für die Bürgerinnen und Bürger der betroffenen Bundesländer von der konsularischen Abteilung der Schweizerischen Botschaft in Berlin angeboten und betreut.

Ich freue mich auf eine gute Zusammenarbeit mit Ihnen

Der Schweizerische Botschafter
Dr. Christian Blickenstorfer

Hamburg: Abschied vom Generalkonsulat

Einen besseren Ort und einen besseren Zeitpunkt hätte es für diese Bundesfeier nicht geben können: Im Forsthaus Friedrichsruh begingen die Schweizer Vereine aus ganz Nord- deutschland den Nationalfeiertag. Sie kamen aus den Schweizer Vereinen Hamburg, Schleswig-Holstein, Braunschweig, Bremen und Osnabrück zusammen.

Da die Auflösung des Generalkonsulates in Hamburg bevorstand, brauchte die Gedenktafel, die an den vier Tage vor Kriegsende durch alliierte Bomben getöteten Schweizer Generalskonsul Adolf Ludwig Zehnder und seine Frau erinnert, eine neue Bleibe. Feierlich konnte der letzte, in Hamburg amtierende Generalkonsul Walter Kägi gemeinsam mit Fürst Ferdinand von Bismarck die Tafel an der Aussenmauer des Bismarck-Museums in Friedrichsruh enthüllen.
150 Teilnehmer haben der Augustfeier in Friedrichsruh im gemütlichen Restaurant Waldhaus beigewohnt und diesen Tag mit anderen Schweizer Vereinen Norddeutschlands würdig gefeiert. Zugleich wurde von Generalkonsul Walter Kägi Abschied genommen, der Ende September in den Ruhestand geht.
ANETTE GRONE-BIERÖGEL
HANS VAHLBRUCH

Generalkonsul Walter Kägi (Mitte)und die Repräsentanten der norddeutschen Vereine(v. li.): Anette Grone-Bierögel (Braunschweig), Helen Wischhusen (Bremen), Vreni Stebner (Hamburg), Elisabeth Michel, Präsidentin der ASO-Deutschland (Osnabrück) und Hans Vahlbruch (Schleswig-Holstein).

Generalkonsul Kägi und Fürst Ferdinand von Bismarck enthüllen die Gedenktafel. Sie erinnert an den Schweizer Generalkonsul Adolf Ludwig Zehnder und seine Frau Else. (Fotos: Manfred Domke)